Insassen- Unfallversicherung
Die Insassen-Unfallversicherung ist eine spezielle Form der Unfallversicherung.
Sie ist keine Pflichtversicherung.
Die Insassen-Unfallversicherung haftet, wenn dem Fahrer und auch den Insassen etwas passiert.
Sie zahlt, unabhängig von der Schuldfrage und wenn keiner als Schuldiger haftbar ist, z.B. bei Fahrerflucht des Unfallverursachers oder bei "Höherer Gewalt", z.B. wenn Ihr Fahrzeug durch einen geplatzten Reifen einen Unfall verursacht.
- Wer und was ist versichert?
- Welche Leistungen werden übernommen ...
- Versicherungsformen ...
Kapitelübersicht
Wer und was ist versichert?
Versichert sind alle Insassen des im Versicherungsschein angegebenen Kfz, wenn sich ein Unfall ereignet, der im unmittelbaren Zusammenhang steht:
- mit dem Be- und Entladen
- mit dem Lenken
- mit dem Benutzen
- mit dem Abstellen des versicherten Kfz...
Zu empfehlen ist diese Versicherung für alle Fahrer von Kraftfahrzeugen, die sich und Ihre Mitfahrer gegen Unfallfolgen absichern wollen, besonders auch bei:
- Fahrgemeinschaften
- regelmäßige Beförderung von Geschäftspartnern
- häufigen Fahrten ins Ausland
Welche Leistungen werden übernommen ...
- Sie bietet finanzielle Absicherung für den Invaliditäts- und Todesfall.
- Tagegeld und Krankenhaustagegeld- Leistungen können vereinbart werden.
- Bei den meisten Gesellschaften sind auch kosmetische Operationen (bis zu einer bestimmten Betragsgrenze, z.B. 5000 Euro, für jede versicherte Person) mitversichert.
- Wichtig!
Versicherungsformen ...
Die Insassen-Unfallversicherung kann in zwei verschiedenen Versicherungsformen abgeschlossen werden:
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