Maklervertrag
1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung der betrieblichen und privaten Versicherungen mit Ausnahme der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen.
- Darüber hinaus berät und betreut der Makler den Auftraggeber in allen Versicherungsangelegenheiten und verwaltet die jeweils bestehenden Versicherungsverträge; diese Leistungen stellen im Verhältnis zur Vermittlungstätigkeit eine Nebenleistung dar.
2. Der Makler ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden, er nimmt daher unabhängig die Versicherungsinteressen des Auftraggebers wahr.
3. Hauptpflichten des Maklers:
- Prüfung des Versicherungsbedarfs einschließlich Analyse des Risikos unter Berücksichtigung der speziellen Probleme des Auftraggebers.
- Untersuchung des Versicherungsmarktes und Auswahl des Deckungsangebots, das für das jeweilige Risiko den bestmöglichen Versicherungsschutz bietet;
- Vermittlung der nach Absprache mit dem Auftraggeber für notwendig erachteten Versicherungsverträge an den Versicherer mit dem günstigsten Deckungsangebot, im Service - Preis - Leistungs - Verhältnis.
- Verwaltung, Überwachung und laufende Betreuung der Versicherungsverträge und gegebenenfalls Anpassung des Versicherungsschutzes oder der Vertragskonditionen an veränderte Risiko- und Marktverhältnisse.
- Unterstützung des Auftraggebers im Schadensfall einschließlich der Verhandlungen mit dem Versicherer, soweit die zugrundeliegenden Versicherungsverträge vom Makler vermittelt wurden oder von ihm betreut werden.
- Direkt- sowie ausländische Versicherer werden durch diesen Versicherungsmaklervertrag nicht berücksichtigt und gelten als ausgeschlossen.
4. Nebenpflichten des Maklers: Bestimmen sich nach Gewohnheitsrecht und nach dem für Versicherungsmakler geltenden Handelsbrauch.
5. Der Makler wird hiermit beauftragt und bevollmächtigt (entspricht der Maklervollmacht), dem Auftraggeber gegenüber den jeweiligen Versicherer zu vertreten, insbesondere Willenserklärungen mit Wirkung für und gegen den Auftraggeber abzugeben und entgegenzunehmen, sowie nach Abstimmung mit dem Auftraggeber, Kündigungen zu bestehenden Versicherungsverträgen auszusprechen. Bei der Regulierung von Schäden erfolgt jeweils eine Abstimmung mit dem Auftraggeber.
6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Korrespondenz mit dem Versicherer dem Makler zu überlassen oder über ihn zu führen, sowie Änderungen der Risikoverhältnisse unverzüglich dem Makler schriftlich mitzuteilen.
7. Der Makler haftet dem Auftraggeber für Schäden, die er durch schuldhafte Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere durch Verletzung der Beratungsverpflichtung, sowie der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Versicherungsverträge erleidet, im Rahmen des § 98 HGB, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes ausdrücklich vereinbart worden ist.
8. Die Vergütung (Courtage)
Neben der Prämienzahlung an die Versicherungsgesellschaften für die vermittelten und betreuten
Versicherungsverträge entstehen dem Auftraggeber keine weiteren Kosten. Dem Makler steht von Seiten
der Versicherungsgesellschaften die übliche Maklercourtage zu.
9. Laufzeit
Der vorliegende Vertrag ist auf die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend
von Jahr zu Jahr. Die Kündigung kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich zum Vertragsablauf
erklärt werden.
10. Betreuung durch die Versicherungsgesellschaften
Die Versicherungsgesellschaften erhalten umgehend vom Makler Kenntnis, dass Vertreterbesuche in
Zukunft unterbleiben sollen, bzw. nur nach Absprache mit dem Makler erfolgen.
11. Inkasso
Das Inkasso verbleibt bei den jeweiligen Versicherungsunternehmen.
12. Korrespondenz
Den gesamten Schriftverkehr erhält der Auftraggeber, Kopien davon werden zeitgleich direkt an den Makler weitergeleitet.
13. Datenschutzklausel
Ich/Wir willige/n ein, dass die vom Makler angesprochenen Versicherer ggf. und im erforderlichen Umfang
Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle,
Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer, sowie an ihren Fachverband und andere
Versicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche übermittelt werden.
Ich/Wir willige/n ferner ein, dass
diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten
dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen
führen und an Makler weitergeben. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer
übermittelt werden; an den Makler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung
erforderlich ist.
Ich/Wir hatte die Möglichkeit, vom Inhalt der von den Versicherern bereitgehaltenen Merkblätter zur
Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. Etwaige Benachrichtigungen nach § 33 BDSG sind über den
Makler an den Versicherungsnehmer zu richten.
14. Widerrufrecht
Ich/Wir kann/können diesen Versicherungsmaklervertrag innerhalb von 14 Tagen nach seiner
Unterzeichnung widerrufen, und zwar auch dann, wenn der Makler mit seinen Dienstleistungen bereits
begonnen hat. Mein/Unser Widerruf wird nur wirksam, wenn er in schriftlicher Form per eingeschriebenem Brief
innerhalb der genannten Frist beim Makler und der zuständigen Hauptverwaltung eingegangen ist.
15. Deutsches Geldwäschegesetz
Dem Auftraggeber ist das Deutsche Geldwäschegesetz vom 19.11.1993, überarbeitet Juli 1998, bekannt
oder es wurde bei der Unterzeichnung vom Makler bzw. dessen Beauftragten erklärt. Gelder von
Rauschgift, Erpressung, Menschenhandel, Prostitution, Glücksspiel und Verbrechen gegen die Umwelt
dürfen vom Makler nicht angenommen oder bearbeitet werden. Nach § 4 Abs. 4 Identifizierung bei
Barzahlung ab 15.000 EURO.
16. Vereinbart ist der gesetzliche Gerichtsstand.
17. Eine Kopie von diesem Vertrag hat der Auftraggeber erhalten.
Ort
Datum
Unterschrift Makler |
Unterschrift Auftraggeber |
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