Lexikon - Sich erheben

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Gesundheitsfonds

Im Februar 2007 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird in Deutschland  mehr...

Schlichtungsstelle

Schlichtungsstellen sind außergerichtliche Institutionen. Die Schlichtungsstellen sind verpflichtet, jede Beschwerde über einen Versicherungsvermittler zu beantworten. Die anerkannten Schlichtungsstellen  mehr...

Sich erheben

Sich erheben zählt zu den Grundfähigkeiten der Kategorie B. Der Verlust dieser Fähigkeit ist gegeben, sobald die versicherte Person außerstande ist, ohne Gebrauch der Hände oder Arme von einem Stuhl aufzustehen  mehr...

Stundung

Unter Stundung versteht man, wenn fällige Beiträge z.B. zu einer Lebensversicherung für eine bestimmte Zeit gestundet werden. Da die Versicherungsträger verpflichtet sind, Beitragseinnahmen rechtzeitig  mehr...

Widerspruch

Einen Widerspruch kann man innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eines Bescheids schriftlich und mit Begründung einreichen. Die Entscheidung ob dem Widerspruch stattgegeben wird oder nicht geht dann  mehr...

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