Lexikon - Mietfahrzeug
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Mietfahrzeug
Der Versicherer stellt ein Ersatzfahrzeug ab einer bestimmten Entfernung, bis das versicherte Fahrzeug wieder fahrbereit, zur Verfügung steht.
- Wenn der Schadenort z.B. weniger als 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt, steht der Ersatzwagen für eine bestimmte Anzahl von Tagen zur Nutzung.
- Wenn der Schadenort mehr als 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt, verlängert sich die Nutzung des Mietfahrzeuges um eine bestimmte Anzahl an Tagen.
Pflichtversicherungen