Was sich 2025 für Verbraucher ändert: Neue Regeln bei Vorsorge, Finanzen und Krankenversicherung

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Änderungen mit sich – von höheren Garantien in der Altersvorsorge bis hin zu strengeren Regeln bei nachhaltigen Fonds. Auch in der Krankenversicherung und bei Steuern gibt es Anpassungen. Was Verbraucher jetzt wissen müssen.

Vorsorge: Höhere Garantien und mehr Förderung

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Höchstrechnungszins für Lebens- und Rentenversicherungen von 0,25 auf 1 Prozent erhöht. Dadurch steigen die Garantieleistungen bei klassischen Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch fondsgebundene Versicherungen profitieren durch höhere garantierte Rentenfaktoren. Diese Veränderungen wirken sich positiv auf die finanzielle Entlastung der Verbraucher aus, da monatliche Beiträge sinken können.

In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erhöhen sich die steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträge auf 322 Euro pro Monat. Zusätzlich steigt der Freibetrag für Rentner, die bAV-Leistungen beziehen, in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 187,25 Euro monatlich.

Kranken- und Pflegeversicherung: Neue Grenzen und höhere Beiträge

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für den Wechsel in die Private Krankenversicherung steigt auf 73.800 Euro. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro jährlich angehoben. Gesetzlich Versicherte müssen außerdem mit steigenden Zusatzbeiträgen rechnen – der durchschnittliche Satz liegt jetzt bei 2,5 Prozent.

In der Pflegeversicherung steigen alle Geld- und Sachleistungen um 4,5 Prozent. Ab Juli 2025 wird zudem ein neues Entlastungsbudget eingeführt, das Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammenfasst.

Finanzen: Nachhaltigkeit und Echtzeitüberweisungen im Fokus

Nachhaltige Geldanlagen unterliegen ab 2025 strengeren Regeln. Fonds mit Begriffen wie „ESG“ oder „Nachhaltigkeit“ müssen mindestens 80 Prozent ihres Vermögens nachhaltig anlegen.

Im Zahlungsverkehr wird die SEPA-Echtzeitüberweisung ab dem 9. Januar 2025 verpflichtend für Banken. Ab Oktober dürfen die Gebühren für Echtzeitüberweisungen nicht höher sein als für reguläre Überweisungen.

Immobilien: Neue Grundsteuer und mehr Wohngeld

Die Grundsteuerreform tritt 2025 in Kraft. Die tatsächliche Belastung hängt von den Hebesätzen der Gemeinden ab. Zudem steigt das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent, was besonders Haushalten mit niedrigem Einkommen zugutekommt.

Steuern und Sozialversicherung: Entlastung für Familien

Der Grundfreibetrag wird auf 12.096 Euro erhöht, und das monatliche Kindergeld steigt auf 255 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich ebenfalls auf 6.672 Euro pro Jahr.

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